Category Archives: Allgemein

Neue Brauanlagen

25. September 2019

Die Firma www.crafthardware.de aus Augsburg baut hervorragende

Hobbybrauanlagen. Die Webseite für all seine Produkte ist super gemacht.

Informiert Euch

Gruß W. Brackwehr







Der Gesetzgeber und die Biersteuer

4. Januar 2019

Noch ist es nötig, dem zuständigen Zollamt seine Brauvorhaben anzuzeigen, auch bei geringfügigem und unregelmäßigen Hausbrauen. Bis 200 ltr. pro Jahr sind steuerfrei.
Wenn diese Menge überschritten wird, muß eine Biersteuererklärung erfolgen nach Höhe des tatsächlichen Stammwürzegehaltes.

In der Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (Biersteuerverordnung – BierStV) § 3 heißt es (Auszug):
§2 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer

(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.

(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt wird. Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
Referenz: Auszug Bundesministerium der Justiz

Die Anzeige selbst kann formlos erfolgen, muß jedoch die Anforderungen in Absatz (2) s.o. erfüllen. Weitere Informationen für Hobbybrauer erhalten Sie auf den Seiten des deutschen Zolls (Erläuterungen zur Biersteuerverordnung).
Wie oben bereits angesprochen müssen Jahresmengen über 200 Liter versteuert werden. Damit Sie wissen was Sie in etwa abführen müssen hier eine kurze Beispielrechnung.

Auszug aus dem Biersteuergesetz von 1993-§ 2- Steuertarif

(1) 1Das Bier wird nach Grad Plato in Steuerklassen eingeteilt. 2Die Biersteuer beträgt für einen Hektoliter Bier 0,787 Euro je Grad Plato. Grad Plato ist der Stammwürzegehalt des Bieres in Gramm je 100 Gramm Bier, wie er sich nach der großen ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt errechnet. 3Bruchteile eines Grades (Nachkommastellen) bleiben außer Betracht.
Referenz: Bundesministerium der Justiz

Erläuterung:

Das Bier wird nach Grad Plato in Steuerklassen eingeteilt. Die Biersteuer beträgt pro Hektoliter 0,79 € je Grad Plato. Dem Gesetz ist auch zu entnehmen das sich die Steuer bei einer Jahresproduktion bis 5000 Hektoliter halbiert. Also brauchen wir nur 0,40 € bezahlen.

Beispiel:

Ein Brauer braut im Jahr 500 ltr mit 12 % Plato.

200 ltr. sind steuerfrei, die restlichen 300 ltr. sind zu versteuern.

12 Grad Plato x 0,40 € = 4,80 € per 100 ltr. + 3 Hektoliter = 14,40 €

In diesem Fall sind 14,40 € an das Zollamt zu entrichten

Aktuelle Informationen und Änderungen des Biersteuergesetzes finden Sie auf den Seiten des deutschen Zolls (Erläuterungen zur Biersteuer).







Braukurse

1. Januar 2019

Braukurse 2016

Ab dem 03.01.2019 finden wieder Braukurse statt mit der neuen 50 ltr. Hobbybrauanlage .
Wir beginnen um 14:00 Uhr. Ende gegen 22:00 Uhr

der Braukurs wird mit  min.   4  Teilnehmern durchgeführt. Getränke und eine Brauervesper sind inbegriffen .

Der Kurs kostet  99,00 €/pro Person.  Verbindliche Anmeldungen ab sofort.

Hopfen und Malz Gott erhalt’s